Impressum
Leitstern Verlag
Heltweg 20
48734 Reken
Tel. (0 28 64) 94 99 600
Fax (0 28 64) 53 25
E-Mail: info@leitsternverlag.de
Internet: www.leitsternverlag.de
Geschäftsführung
Barbara Korte
Sonja Korte
Konzept & Grafische Gestaltung
Irena Pfürtner
Bildnachweis
www.fotolia.de
Disclaimer
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
AGB
Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende
Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verlages.
II. Gegenleistung
1. Grundlage für die Auftragsannahme ist die zum Zeitpunkt der Auftragsabgabe gültige
Preisliste. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsannahme
zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des
dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als
nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom
Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom
Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
4. Bei Anzeigenaufträgen ist der Auftraggeber für die rechtzeitige Vorlage der zum Druck
erforderlichen Unterlagen verantwortlich. Liegen zu dem vom Verlag festgesetzten Termin
keine oder nicht ausreichende Druckunterlagen vor, ist der Verlag berechtigt, die
Anzeige nach eigenem Ermessen zu gestalten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber
kein Schadenersatzanspruch auf Grund einer Mängelrüge zu.
5. Ist eine verlagsseitige Eigengestaltung nicht möglich, z.B. auf Grund zu geringer Informationen
bei einer großformatigen Anzeige, so ist der Verlag berechtigt, den Anzeigenauftrag
zu stornieren, da der Auftraggeber die Vertragsgrundlage entzogen hat. In diesem
Fall ist der Verlag berechtigt, Stornierungskosten und Gewinnausfall in Höhe von
80% des Nettoauftragswertes zzgl. MwSt. gegenüber dem Auftraggeber zu berechnen.
Der Auftraggeber kann eine geringere Kostenerstattung verlangen, soweit er den Nachweis
führt, dass der Verlag einen geringeren Schaden erlitten hat.
6. Die bei Auftragsaufnahme genannten Preise enthalten keine MwSt. Sie schließen Verpackung,
Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
7. Die bei der Auftragsaufnahme festgelegten Preise gelten unabhängig von zwischenzeitlich
erfolgten Preisänderungen für diesen Auftrag weiter.
III. Zahlung
1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 8 Kalendertagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, nach dem erreichten Stand des jeweiligen Auftrags Abschlagsrechnungen zu erteilen. Für den Zahlungsverzug gilt Ziffer IV entsprechend.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen
Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben
jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach
Abschnitt VI 3. nicht nachgekommen ist.
IV. Zahlungsverzug
1 . Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen
oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung
aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte
Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
Diese Rechte stehen dem Verlag auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden
Mahnung keine Zahlung leistet.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Referenzzins
zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
V. Kündigung
1. Angaben, die ein Erfüllungsgehilfe des Verlags (Anzeigenakquisiteur) gegenüber dem Auftraggeber
über den Liefertermin macht, sind unverbindlich. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins
ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn,
der Vertrag wurde unter der schriftlichen Bedingung geschlossen, dass die Lieferung bis
zu einem bestimmten Termin erfolgt.
Derartige Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Absprachen
haben keine Gültigkeit.
2. Der Auftraggeber ist 24 Monate an seinen Auftrag gebunden. Sollte das Objekt nicht
innerhalb dieses Zeitraumes erscheinen, kann der Auftraggeber durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
3. Bei Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber aus Gründen, die der Verlag nicht
zu vertreten hat, ist der Verlag berechtigt, unabhängig evtl. anfallender anderweitiger
Kosten, vom Auftraggeber eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 40% des Nettoauftragswertes zuzügl. MwSt. zu fordern. Der Auftraggeber kann eine geringere Kostenerstattung verlangen, soweit er den Nachweis führt, dass der Verlag einen geringeren
Schaden erlitten hat.
VI. Lieferung
1 . Den Versand nimmt der Verlag für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor. Der
Verlag haftet bei Versandschäden nur, soweit ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt werden. Wird
der Vertrag schriftlich geschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der
Schriftform.
3. Gerät der Verlag mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom
Vertrag zurücktreten.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Verlag wegen Nichteinhaltung
des Liefertermins können nicht geltend gemacht werden.
4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers
- insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer
Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze
über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen des Verlags gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung
ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an
den Verlag ab. Der Verlag nimmt die Abtretung hiermit an.
6. Dem Verlag steht an vom Auftraggeber angelieferten Lithos, Reinzeichnungen, Manuskripten,
Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß
§ 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
zu.
VII. Beanstandungen
1 . Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur
übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger
Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um
Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang
entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle
sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. Auslieferung
an die Stadt/Gemeinde/Klinik zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen
Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Verlag geltend gemacht
werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk
verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verlag nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer
Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur
Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Verlag
oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das
Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt
unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem
Verlag oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen
vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken
und Auflagendruck.
6. Schadenersatzansprüche bei unvollständiger oder mangelhafter Gestaltung von Anzeigenaufträgen
sind ausgeschlossen, sofern der Inhalt der beanstandeten Anzeige mit der
ursprünglich beabsichtigten Anzeige im Wesentlichen übereinstimmt. Vereinbarungen
über die Ermäßigung des Anzeigenpreises wegen unvollständiger Wiedergabe bleiben
hiervon unberührt.
7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Verlag nur
bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen
Fall ist der Verlag von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die
Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Verlag haftet wie ein Bürge, soweit
Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Verlags nicht bestehen oder
solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
8. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Verlag wegen Nichterscheinen
einer Anzeige oder eines Objektes bestehen nur insoweit, als dem Auftraggeber
Kosten in Form von Vorleistungen für diesen Auftrag entstanden sind. Weitergehende
Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
VIII. Verwahren, Versicherung
1 . Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände
sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und
gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Verlag
haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen
haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber
die Versicherung selbst zu besorgen.
IX. Urheberrecht, Eigentum
1 . Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere
Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Verlag von
allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
2. Die vom Verlag zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände,
insbesondere Filme, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie
gesondert berechnet werden, Eigentum des Verlages und werden nur bei Vorliegen eines
gesondert abgeschlossenen Vertrages entsprechend den Vertragsleistungen ausgeliefert.
X. Impressum
Der Auftraggeber kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftragnehmers in
geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftragnehmer kann die Zustimmung nur
verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden
Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist
der Sitz des Verlages, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.