Leitstern Verlag

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Leitstern Verlag

Heltweg 20

48734 Reken

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Fax (0 28 64) 53 25

 

E-Mail: info@leitsternverlag.de

Internet: www.leitsternverlag.de

 

Geschäftsführung

Barbara Korte

Sonja Korte

 

Konzept & Grafische Gestaltung

Irena Pfürtner

 

Bildnachweis

www.fotolia.de

 

Disclaimer

1. Inhalt des Onlineangebotes

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2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

AGB

Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

I. Geltungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende

Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verlages.

II. Gegenleistung

1. Grundlage für die Auftragsannahme ist die zum Zeitpunkt der Auftragsabgabe gültige

Preisliste. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsannahme

zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des

dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als

nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom

Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom

Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

4. Bei Anzeigenaufträgen ist der Auftraggeber für die rechtzeitige Vorlage der zum Druck

erforderlichen Unterlagen verantwortlich. Liegen zu dem vom Verlag festgesetzten Termin

keine oder nicht ausreichende Druckunterlagen vor, ist der Verlag berechtigt, die

Anzeige nach eigenem Ermessen zu gestalten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber

kein Schadenersatzanspruch auf Grund einer Mängelrüge zu.

5. Ist eine verlagsseitige Eigengestaltung nicht möglich, z.B. auf Grund zu geringer Informationen

bei einer großformatigen Anzeige, so ist der Verlag berechtigt, den Anzeigenauftrag

zu stornieren, da der Auftraggeber die Vertragsgrundlage entzogen hat. In diesem

Fall ist der Verlag berechtigt, Stornierungskosten und Gewinnausfall in Höhe von

80% des Nettoauftragswertes zzgl. MwSt. gegenüber dem Auftraggeber zu berechnen.

Der Auftraggeber kann eine geringere Kostenerstattung verlangen, soweit er den Nachweis

führt, dass der Verlag einen geringeren Schaden erlitten hat.

6. Die bei Auftragsaufnahme genannten Preise enthalten keine MwSt. Sie schließen Verpackung,

Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

7. Die bei der Auftragsaufnahme festgelegten Preise gelten unabhängig von zwischenzeitlich

erfolgten Preisänderungen für diesen Auftrag weiter.

III. Zahlung

1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 8 Kalendertagen

nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, nach dem erreichten Stand des jeweiligen Auftrags Abschlagsrechnungen zu erteilen. Für den Zahlungsverzug gilt Ziffer IV entsprechend.

2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung

aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen

Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben

jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach

Abschnitt VI 3. nicht nachgekommen ist.

IV. Zahlungsverzug

1 . Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen

oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung

aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte

Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.

Diese Rechte stehen dem Verlag auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden

Mahnung keine Zahlung leistet.

2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Referenzzins

zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

V. Kündigung

1. Angaben, die ein Erfüllungsgehilfe des Verlags (Anzeigenakquisiteur) gegenüber dem Auftraggeber

über den Liefertermin macht, sind unverbindlich. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins

ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn,

der Vertrag wurde unter der schriftlichen Bedingung geschlossen, dass die Lieferung bis

zu einem bestimmten Termin erfolgt.

Derartige Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Absprachen

haben keine Gültigkeit.

2. Der Auftraggeber ist 24 Monate an seinen Auftrag gebunden. Sollte das Objekt nicht

innerhalb dieses Zeitraumes erscheinen, kann der Auftraggeber durch schriftliche

Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

3. Bei Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber aus Gründen, die der Verlag nicht

zu vertreten hat, ist der Verlag berechtigt, unabhängig evtl. anfallender anderweitiger

Kosten, vom Auftraggeber eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 40% des Nettoauftragswertes zuzügl. MwSt. zu fordern. Der Auftraggeber kann eine geringere Kostenerstattung verlangen, soweit er den Nachweis führt, dass der Verlag einen geringeren

Schaden erlitten hat.

VI. Lieferung

1 . Den Versand nimmt der Verlag für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor. Der

Verlag haftet bei Versandschäden nur, soweit ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt werden. Wird

der Vertrag schriftlich geschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der

Schriftform.

3. Gerät der Verlag mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene

Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom

Vertrag zurücktreten.

 

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Verlag wegen Nichteinhaltung

des Liefertermins können nicht geltend gemacht werden.

4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers

- insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer

Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze

über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum

bestehenden Forderungen des Verlags gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung

ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.

Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an

den Verlag ab. Der Verlag nimmt die Abtretung hiermit an.

6. Dem Verlag steht an vom Auftraggeber angelieferten Lithos, Reinzeichnungen, Manuskripten,

Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß

§ 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung

zu.

VII. Beanstandungen

1 . Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur

übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger

Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um

Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang

entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle

sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. Auslieferung

an die Stadt/Gemeinde/Klinik zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen

Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Verlag geltend gemacht

werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk

verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verlag nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer

Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur

Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Verlag

oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das

Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder

Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt

unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem

Verlag oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten

Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen

vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken

und Auflagendruck.

6. Schadenersatzansprüche bei unvollständiger oder mangelhafter Gestaltung von Anzeigenaufträgen

sind ausgeschlossen, sofern der Inhalt der beanstandeten Anzeige mit der

ursprünglich beabsichtigten Anzeige im Wesentlichen übereinstimmt. Vereinbarungen

über die Ermäßigung des Anzeigenpreises wegen unvollständiger Wiedergabe bleiben

hiervon unberührt.

7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Verlag nur

bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen

Fall ist der Verlag von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die

Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Verlag haftet wie ein Bürge, soweit

Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Verlags nicht bestehen oder

solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

8. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Verlag wegen Nichterscheinen

einer Anzeige oder eines Objektes bestehen nur insoweit, als dem Auftraggeber

Kosten in Form von Vorleistungen für diesen Auftrag entstanden sind. Weitergehende

Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

VIII. Verwahren, Versicherung

1 . Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände

sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und

gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Verlag

haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung

gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen

haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber

die Versicherung selbst zu besorgen.

IX. Urheberrecht, Eigentum

1 . Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere

Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Verlag von

allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

2. Die vom Verlag zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände,

insbesondere Filme, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie

gesondert berechnet werden, Eigentum des Verlages und werden nur bei Vorliegen eines

gesondert abgeschlossenen Vertrages entsprechend den Vertragsleistungen ausgeliefert.

X. Impressum

Der Auftraggeber kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftragnehmers in

geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftragnehmer kann die Zustimmung nur

verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden

Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist

der Sitz des Verlages, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen nicht berührt.